


Aufenthaltszeiten auf Grund einer Aufenthaltsbewilligung können bei der Mindestdauer der Niederlassung nach § 10 Abs 1 Z 1 StbG nicht berücksichtigt werden
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1646 Wörter, Seiten 63-66
20,00 €
inkl MwSt




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Der Begriff „niedergelassen“ in § 10 Abs 1 Z 1 StbG ist im Sinne der Legaldefinition des § 2 Abs 2 und 3 NAG zu verstehen und stellt auf eine qualifizierte Form des Aufenthaltes ab (VwGH 20.09.2011, 2010/01/0002). Dementsprechend können Aufenthaltszeiten auf Grund einer Aufenthaltsbewilligung (§ 8 Abs 1 Z 12 NAG) bei der Mindestdauer der Niederlassung nach § 10 Abs 1 Z 1 StbG nicht berücksichtigt werden, da diese gem § 2 Abs 3 NAG nicht als Niederlassung iSd § 2 Abs 2 NAG zu qualifizieren sind.
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- § 2 Abs 3 NAG
- § 8 Abs 1 Z 12 NAG
- ZVG-Slg 2018/14
- § 62 NAG
- LVwG Stmk, 26.06.2017, LVwG 70.18-967/2017
- § 2 Abs 2 NAG
- § 10 Abs 1 Z 1 StbG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Der Begriff „niedergelassen“ in § 10 Abs 1 Z 1 StbG ist im Sinne der Legaldefinition des § 2 Abs 2 und 3 NAG zu verstehen und stellt auf eine qualifizierte Form des Aufenthaltes ab (VwGH 20.09.2011, 2010/01/0002). Dementsprechend können Aufenthaltszeiten auf Grund einer Aufenthaltsbewilligung (§ 8 Abs 1 Z 12 NAG) bei der Mindestdauer der Niederlassung nach § 10 Abs 1 Z 1 StbG nicht berücksichtigt werden, da diese gem § 2 Abs 3 NAG nicht als Niederlassung iSd § 2 Abs 2 NAG zu qualifizieren sind.
- § 2 Abs 3 NAG
- § 8 Abs 1 Z 12 NAG
- ZVG-Slg 2018/14
- § 62 NAG
- LVwG Stmk, 26.06.2017, LVwG 70.18-967/2017
- § 2 Abs 2 NAG
- § 10 Abs 1 Z 1 StbG
- Verwaltungsverfahrensrecht