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Aufhebung der Zurückweisung einer Berufung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2013
Inhalt:
UFS-Entscheidung
Umfang:
606 Wörter, Seiten 68-69

9,80 €

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Eine Berufung ist von der Finanzbehörde zurückzuweisen, wenn diese nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen, wenn ein Mängelbehebungsauftrag nicht vollständig beantwortet wird. Berufungen gegen Bescheide, welche sich nicht im Rechtsbestand befinden, sind abzuweisen.

  • Krug, Isabell
  • § 230 BAO
  • AFS 2013, 68
  • Steuerrecht
  • § 85 BAO
  • § 299 BAO
  • § 273 BAO
  • UFS, 31.10.2012, RV/0238-W/12

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