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Aufhebung des § 6 GrEStG 1987 mit Wirkung vom 1. Juni 2014 als verfassungswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 26
- Rechtsprechung, 1565 Wörter
- Seiten 157-159
- https://doi.org/10.33196/wobl201305015701
30,00 €
inkl MwSt§ 6 GrEStG betreffend den Wert des Grundstücks ist als verfassungswidrig aufzuheben. Die Bedenken des Verfassungsgerichtes ergeben sich (nur) deswegen, weil die annähernde Äquivalenz zwischen dem Wert der Gegenleistung und dem Einheitswert des Grundstückes als eine adäquate Ersatzbemessungsgrundlage wegen des Verzichts auf die Aktualisierung der Einheitswerte nicht mehr gegeben ist und auch durch pauschale Zuschläge oder Vervielfacher nicht mehr hergestellt werden kann.
- Fellner, Karl-Werner
- VfGH, 27.11.2012, G 77/12
- § 6 GrEStG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2013/55