


Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes: „Automatische“ Überprüfung durch das BVwG nicht verfassungswidrig
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 2622 Wörter, Seiten 49-52
20,00 €
inkl MwSt




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Die vom Gesetz angeordnete amtswegige Vorlage von Bescheiden, mit denen der faktische Abschiebeschutz aberkannt wird, zur Überprüfung durch das BVwG ist als Fiktion einer (Partei-)Beschwerde des Betroffenen zu deuten; wegen des engen Zusammenhangs dieses Verfahrens mit dem Folgeantrag auf internationalen Schutz ist diese Konstruktion mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbar.
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- § 22 Abs 10 AsylG
- VfGH, 10.10.2018, G 186/2018
- Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
- § 22 Abs 1 BFA-VG
- Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG
- ZVG-Slg 2019/9
- Art 132 Abs 5 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 12a Abs 2 AsylG
Die vom Gesetz angeordnete amtswegige Vorlage von Bescheiden, mit denen der faktische Abschiebeschutz aberkannt wird, zur Überprüfung durch das BVwG ist als Fiktion einer (Partei-)Beschwerde des Betroffenen zu deuten; wegen des engen Zusammenhangs dieses Verfahrens mit dem Folgeantrag auf internationalen Schutz ist diese Konstruktion mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbar.
- § 22 Abs 10 AsylG
- VfGH, 10.10.2018, G 186/2018
- Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
- § 22 Abs 1 BFA-VG
- Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG
- ZVG-Slg 2019/9
- Art 132 Abs 5 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 12a Abs 2 AsylG