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Aufhebung des faktischen Abschiebeschutzes: „Automatische“ Überprüfung durch das BVwG nicht verfassungswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
2622 Wörter, Seiten 49-52

20,00 €

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Die vom Gesetz angeordnete amtswegige Vorlage von Bescheiden, mit denen der faktische Abschiebeschutz aberkannt wird, zur Überprüfung durch das BVwG ist als Fiktion einer (Partei-)Beschwerde des Betroffenen zu deuten; wegen des engen Zusammenhangs dieses Verfahrens mit dem Folgeantrag auf internationalen Schutz ist diese Konstruktion mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinbar.

  • § 22 Abs 10 AsylG
  • VfGH, 10.10.2018, G 186/2018
  • Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG
  • § 22 Abs 1 BFA-VG
  • Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG
  • ZVG-Slg 2019/9
  • Art 132 Abs 5 B-VG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 12a Abs 2 AsylG

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