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Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts als Vertragsverfasser über strafrechtliche Folgen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 3642 Wörter
- Seiten 388-392
- https://doi.org/10.33196/jbl202106038801
30,00 €
inkl MwStEine unrichtige Beratung (unterbliebene Aufklärung) des Rechtsanwalts berechtigt in der Regel nur zum Ersatz des verursachten Vertrauensschadens; es ist nur die Vermögensdifferenz zu ersetzen, die bei pflichtgemäßer Beratung nicht eingetreten wäre. Die Beweislast dafür, dass der Schaden bei gebotenem Verhalten nicht eingetreten wäre, trifft auch bei pflichtwidriger Unterlassung eines Rechtsanwalts den Geschädigten.
Wird ein Rechtsanwalt mit der Kaufvertragserrichtung beauftragt, hat er gegen die gesamte Vertragskonstellation Bedenken und wird er im Zuge der Vertragserrichtung ausdrücklich gefragt, was aufgrund dieser Konstruktion passieren könne, dann muss er seinen Mandanten darüber aufklären, dass das von ihm ins Auge gefasste Geschäft strafgesetzwidrig sein könnte (hier: wegen betrügerischer Krida) und worin seine Bedenken bestehen.
- Geroldinger, Andreas
- Holzinger, Stefan
- LG Eisenstadt, 29.01.2019, 27 Cg 29/18k
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 9 RAO
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 27.05.2020, 7 Ob 209/19i
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Wien, 25.10.2019, 13 R 53/19p
- § 1299 ABGB
- § 1009 ABGB
- JBL 2021, 388
- Arbeitsrecht
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