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Aufklärungspflicht über anfänglich negativen Marktwert bei Zins-Swap-Geschäften
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 8769 Wörter
- Seiten 166-175
- https://doi.org/10.33196/jbl201903016601
30,00 €
inkl MwStWenn die Bank dem Kunden in der Doppelrolle aus einem Beratungsvertrag und aus einem von ihr initiierten und und gestalteten Zins-Swap-Geschäft, das einen für den Kunden anfänglich negativen Marktwert aufweist, gegenübersteht, hat sie vor Abschluss des Zins-Swap-Geschäfts über den in ihrer Person bestehenden Interessenkonflikt (§ 35 Abs 5 WAG 2007) und damit über den schon anfänglich bestehenden negativen Marktwert, dessen Höhe, Bedeutung und Zustandekommen aufzuklären.
- LGZ Graz, 24.06.2017, 5 R 6/17i
- § 1295 ABGB
- § 35 Abs 5 WAG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- BG Graz-Ost, 25.10.2016, 206 C 661/14y
- § 1299 ABGB
- JBL 2019, 166
- Arbeitsrecht
- OGH, 23.05.2018, 3 Ob 191/17k
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