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Auflösung des Verwaltervertrags wegen grober Vernachlässigung der Verwalterpflichten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
941 Wörter, Seiten 247-248

30,00 €

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Ein Verwaltervertrag kann wegen grober Vernachlässigung der Verwalterpflichten vom Gericht aufgelöst werden. Die Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten des Verwalters als grobe Vernachlässigung seiner Pflicht zu werten ist, eröffnet einen gewissen Beurteilungsspielraum. Verletzung der Informationspflichten hinsichtlich ungerechtfertigter Abzüge des Vorverwalters von der Rücklage stellen eine grobe Pflichtverletzung dar.

  • Hausmann, Eva Maria
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/77
  • § 21 WEG
  • OGH, 25.04.2019, 5 Ob 26/19p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 39 R 154/18p

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