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Auflösung des Verwaltervertrags wegen grober Vernachlässigung der Verwalterpflichten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
979 Wörter, Seiten 253-254

30,00 €

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Mehrere einzelne Pflichtverletzungen des Verwalters, die für sich allein betrachtet noch keine grobe Vernachlässigung der Verwalterpflichten sind, können bei einer Gesamtschau seine Abberufung rechtfertigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die sofortige Abberufung des Verwalters einer WE-Anlage auf Antrag (nur) eines Miteigentümers gravierende, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen zu fordern sind.

Wird die dispositive Verpflichtung des Verwalters, eine Eigentümerversammlung alle zwei Jahre einzuberufen, von den Wohnungseigentümern abbedungen, ist diese Vereinbarung für den Verwalter grundsätzlich bindend.

  • Hausmann, Eva Maria
  • OGH, 31.07.2019, 5 Ob 107/19z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 25 WEG
  • WOBL-Slg 2020/80
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 7/19x

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