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Auflösung des Verwaltungsvertrags aufgrund Pflichtverletzung bei Durchführung eines Spezialauftrages

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Verstößt der Verwalter bei der Erfüllung eines Spezialauftrages gegen ihm obliegende Treue- und Interessenwahrungspflichten (hier Erstattung von unrichtigen Fertigstellungsanzeigen im Zusammenwirken mit dem vom Verwalter beauftragten SV, um der von der Baubehörde eingeforderten Erfüllung diverser Verpflichtungen nachzukommen, wie die Beseitigung des konsenswidrigen Zustandes von vorgenommenen baulichen Veränderungen, aus lange vor Begründung des WE und vor Bestellung des Verwalters erteilten Baubewilligungen), so ist die Auflösung des Verwaltungsvertrags durch das Gericht nach § 21 Abs 3 WEG gerechtfertigt. Nicht entscheidend dabei ist, ob der Verwalter im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft oder aufgrund von Spezialvollmachten namens der Mit- und Wohnungseigentümer außerhalb der Verwaltungskompetenz handelt, wenn der Verwalter selbst nicht zwischen diesen Kompetenzbereichen ausreichend differenziert.

  • LGZ Wien, 40 R 7/18b
  • OGH, 06.11.2018, 5 Ob 177/18t, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 21 Abs 3 WEG
  • WOBL-Slg 2019/114

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