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Aufnahme des Betriebs iSd § 1 Abs 3 KSchG vor Inbetriebnahme der Betriebsanlage

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Der Betrieb des Unternehmens ist iSd § 1 Abs 3 KSchG (Gründungsgeschäft) aufgenommen, sobald der Unternehmer beginnt, die eigentlichen Unternehmensgeschäfte zu schließen und abzuwickeln, die unmittelbar der laufenden Verfolgung des Unternehmenszwecks dienen. Dazu zählen regelmäßig die Verträge mit Kunden über die Erbringung der unternehmerischen Leistung (hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags vor Inbetriebnahme der Heizanlage).

  • LG Wels, 01.06.2011, 23 R 78/11a
  • OGH, 24.10.2011, 8 Ob 98/11m
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1 Abs 3 KSchG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2012, 601
  • BG Lambach, 24.03.2011, 2 C 1192/10b

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