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Novak

Aufnahmeverfahren; Berufsausbildung; Studienzulassung

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Die Qualifikation einer Tätigkeit als rechtlich relevante Berufsausbildung kommt auch für vor der Zulassung zu einem Studium liegende Zeiträume eines Aufnahmeverfahrens in Betracht.

Dabei kommt es für die Wertung als Berufsausbildung auch darauf an, dass die Berufsausbildung in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen muss.

  • Novak
  • VwGH, 18.05.2020, Ra 2020/16/0017
  • § 71d UG
  • § 60 UG
  • § 71b UG
  • § 71c UG
  • Öffentliches Recht
  • § 65b UG
  • § 2 FLAG
  • § 3 StudFG
  • ZFHR-Slg 2021/5

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