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Aufrechnungsverbot für konnexe Gegenforderungen bei Mietverträgen zwischen Verbrauchern

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Bei Verträgen zwischen Verbrauchern ist die Einschränkung vertraglicher Kompensationsverbote gem § 6 Abs 1 Z 8 KSchG nicht unmittelbar anwendbar. Nur aus dem Umstand, dass zwischen einem Vermieter und dem Mieter ein wirtschaftliches Ungleichgewicht bestehen mag, ist keine analoge Anwendung abzuleiten. Auch bei Verwendung eines Vertragsformblatts sind Kompensationsverbote bei Mietverträgen zwischen Verbrauchern grundsätzlich zulässig.

  • LGZ Wien, 39 R 219/19y
  • § 879 ABGB
  • WOBL-Slg 2021/118
  • BG Hernals, 22 C 213/16a
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 6 Abs 1 Z 8 KSchG
  • OGH, 11.08.2020, 4 Ob 71/20z

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