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Aufschiebende Bedingung; Teilungsplan; Abbruch von Gebäuden; Grundbuchsgesuch auf Einverleibung; erforderlicher Urkundennachweis

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
601 Wörter, Seiten 239-240

20,00 €

inkl MwSt

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Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen.

Der Eintritt einer solchen Bedingung ist durch eine den Vorschriften der §§ 26 ff GBG entsprechende Urkunde zu erbringen, was eine abweichende Parteiendisposition ausschließt.

  • § 28 GBG
  • OGH, 10.06.2021, 5 Ob 91/21z
  • Grundbuchsgesuch auf Einverleibung
  • erforderlicher Urkundennachweis
  • Abbruch von Gebäuden
  • Aufschiebende Bedingung
  • § 27 GBG
  • § 26 GBG
  • Teilungsplan
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2021/222

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