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Fister, Mathis

Aufschiebende Wirkung bei drohender „Naming and Shaming“-Veröffentlichung gem § 150 Abs 2 InvFG 2011.

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§ 150 InvFG 2011, § 30 VwGG Eine durch den Vollzug eines Erkenntnisses des BVwG drohende Veröffentlichung nach § 150 InvFG 2011 wäre für die revisionswerbende Gesellschaft mit einem unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG verbunden.

  • Fister, Mathis
  • oeba-Slg 2022/272
  • VwGH, 02.12.2021, Ra 2021/02/0246

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