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Aufschließungsabgabe; Abgabenbescheid; dingliche Wirkung

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§ 9 Abs 1 nö BauO 2014 erkennt „allen Bescheiden“ (mit Ausnahme jener im Verwaltungsstrafverfahren) die dingliche Wirkung zu; eine Einschränkung betreffend Abgabenbescheide kann folglich daraus nicht abgeleitet werden.

  • Aufschließungsabgabe
  • VwGH, 19.10.2023, Ra 2023/13/0132
  • BBL-Slg 2024/31
  • dingliche Wirkung
  • Abgabenbescheid
  • Baurecht
  • § 9 nö BauO

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