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Aufschüttungen; natürliches Gelände; Beurteilungszeitpunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; baupolizeilicher Auftrag
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 1460 Wörter
- Seiten 194-196
- https://doi.org/10.33196/bbl201605019401
20,00 €
inkl MwStAls natürliches Gelände von Grundflächen gilt nur jenes Gelände, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Revision des Flächenwidmungsplanes rechtmäßig gegeben war.
§ 4 Z 46 stmk BauG ist als bloße „Begriffsbestimmung” keine Sanierungsbestimmung für rechtswidrig durchgeführte Geländeveränderungen.
Der Antrag eines Nachbarn auf Beseitigung von (hier: als rechtwidrig monierten) Aufschüttungen kann nicht alleine deshalb abgewiesen werden, weil die Veränderung bereits vor dem Inkrafttreten der letzten Revision des Flächenwidmungsplanes vorgenommen worden ist.
- baupolizeilicher Auftrag
- BBL-Slg 2016/178
- Aufschüttungen
- § 4 Z 46 stmk BauG
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- LVwG Stmk, 13.05.2016, LVwG 50.21-2685/2015
- natürliches Gelände
- § 41 Abs 1 stmk BauG
- § 88 stmk BauG
- Beurteilungszeitpunkt
- Baurecht
- § 26 Abs 1 Z 5 stmk BauG
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