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Aufseher im Betrieb

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
538 Wörter, Seiten 111-112

30,00 €

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Als Aufseher im Betrieb kann ein Arbeitnehmer nur dann qualifiziert werden, wenn ihm besondere Überwachungs- und Kontrollbefugnisse übertragen sind. Die allgemeine Verpflichtung, die körperliche Unversehrtheit Dritter nicht zu beeinträchtigen, begründet keine Aufsehereigenschaft.

  • OGH, 22.10.2021, 8 ObA 69/21m
  • § 333 Abs 4 ASVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/24
  • OLG Wien, 29.06.2021, 8 Ra 15/21s-204

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