


Aufseher im Betrieb
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 538 Wörter, Seiten 111-112
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Als Aufseher im Betrieb kann ein Arbeitnehmer nur dann qualifiziert werden, wenn ihm besondere Überwachungs- und Kontrollbefugnisse übertragen sind. Die allgemeine Verpflichtung, die körperliche Unversehrtheit Dritter nicht zu beeinträchtigen, begründet keine Aufsehereigenschaft.
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- OGH, 22.10.2021, 8 ObA 69/21m
- § 333 Abs 4 ASVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/24
- OLG Wien, 29.06.2021, 8 Ra 15/21s-204
Als Aufseher im Betrieb kann ein Arbeitnehmer nur dann qualifiziert werden, wenn ihm besondere Überwachungs- und Kontrollbefugnisse übertragen sind. Die allgemeine Verpflichtung, die körperliche Unversehrtheit Dritter nicht zu beeinträchtigen, begründet keine Aufsehereigenschaft.
- OGH, 22.10.2021, 8 ObA 69/21m
- § 333 Abs 4 ASVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/24
- OLG Wien, 29.06.2021, 8 Ra 15/21s-204