


Aufsichtsratsänderung bei einer Aktiengesellschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2013
- Inhalt:
- Firmenbuch-Praxis
- Umfang:
- 628 Wörter, Seiten 21-23
9,80 €
inkl MwSt




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Gem § 91 AktG hat der Vorstand jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung ua auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder zu achten; Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur, sowie bei börsenotierten Gesellschaften auch im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder sind angemessen zu berücksichtigen (§ 87 Abs 2a AktG).
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- Birnbauer, Wilhelm
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- Gesellschaftsrecht
- GES 2013, 21
Gem § 91 AktG hat der Vorstand jeden Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder unverzüglich zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung ua auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder zu achten; Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur, sowie bei börsenotierten Gesellschaften auch im Hinblick auf die Internationalität der Mitglieder sind angemessen zu berücksichtigen (§ 87 Abs 2a AktG).
- Birnbauer, Wilhelm
- Gesellschaftsrecht
- GES 2013, 21