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Aufstellung von mehreren Containern ohne Baubewilligung; Mehrfachbestrafung; fortgesetztes Delikt; Sammeldelikt

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Werden mehrere Container ohne Baubewilligung aufgestellt, ist – unbeschadet eines allfälligen räumlichen Nahebereiches – die Aufstellung jedes einzelnen Containers gesondert zu bestrafen.

  • Sammeldelikt
  • fortgesetztes Delikt
  • VwGH, 28.11.2016, Ra 2016/06/0122
  • BBL-Slg 2017/96
  • Mehrfachbestrafung
  • § 55 Abs 1 lit a vlbg BauG
  • Aufstellung von mehreren Containern ohne Baubewilligung
  • Baurecht

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