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Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft auf Grund und Boden sowie das Gebäude

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2751 Wörter, Seiten 134-137

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Die Aufteilung des (Ver)Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft ist grundsätzlich nach der Methode des Sachwertverhältnisses vorzunehmen, wobei jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen ist (vgl etwa VwGH 16.9.2015, Ro 2014/13/0008, mwN).

Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als „Restgröße“ ermittelt wird, kann demgegenüber nur dann zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, wenn der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der Bebauung) unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der tatsächliche gesamte Kaufpreis für die bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert entspricht (vgl VwGH 19.12.2013, 2012/15/0033).

Durch die angesprochene wechselseitige Wertbeeinflussung von Liegenschaft und Bebauung eignet sich die Sachwertmethode im Allgemeinen besser, um eine adäquate Aufteilung des (Ver)Kaufpreises und seine Zuordnung zur Steuerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 vorzunehmen, weshalb ihr – wenn dem nicht Ermittlungshindernisse entgegen stehen – der Vorzug zu geben ist.

  • Lenneis, Christian
  • VwGH, 24.04.2024, Ro 2022/15/0044, Abweisung als unbegründet
  • BFG, Zl RV/3100892/2017
  • WOBL-Slg 2025/31
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 1 EStG

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