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Aufteilungsschlüssel gem § 16 Abs 1 WGG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1237 Wörter
- Seiten 125-127
- https://doi.org/10.33196/wobl201504012501
30,00 €
inkl MwStDer Anteil eines Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses bestimmt sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstands zur Nutzfläche aller in Bestand oder sonstige Nutzung gegebenen oder hiezu geeigneten Wohnungen, Wohnräume und sonstigen Räumlichkeiten des Hauses.
Das WGG definiert den Begriff „Haus“ selbst nicht. § 16 Abs 1 WGG regelt vergleichbar § 17 Abs 1 MRG grundsätzlich die Verteilung der Betriebskosten nach Nutzflächen. Soweit es den relevanten gesetzlichen Nutzflächenschlüssel betrifft, kann zur Definition des in § 16 WGG verwendeten Begriffs „Hauses“ auf die Rsp des OGH zu § 17 MRG zurückgegriffen werden. Der Begriff des „Hauses“ ist nicht strikt liegenschaftsbezogen zu sehen, weshalb bei der Auslegung dieses Begriffs der Verkehrsanschauung mehr Bedeutung zukommt als dem Prinzip der Einheit der Grundbuchseinlage.
- LG St. Pölten, 7 R 5/14m
- § 16 Abs 1 WGG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2015/50
- BG St. Pölten, 9 Msch 2/11v
- OGH 26.9.2014, 26.09.2014, 5 Ob 151/14p
- § 17 Abs 1 MRG
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