Auftragsrechtlicher Herausgabeanspruch eines Maklers, der mit Anbotslegung beauftragt wurde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1755 Wörter, Seiten 33-35
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Wurde ein Makler nach Vermittlung einer Immobilie zusätzlich mit einer Anbotslegung beauftragt, führt eine auftragsrechtliche Pflichtverletzung des Maklers unmittelbar zur Anwendung des auftragsrechtlichen Herausgabeanspruchs nach § 1009 ABGB.
Dem steht der argumentierte abschließende Regelungscharakter der Bestimmungen des § 3 Abs 4 und § 5 Abs 2 MaklerG bereits deshalb nicht entgegen, weil sich der Anspruch aus dem Auftragsverhältnis ableitet.
- § 5 Abs 2 MaklerG
- OGH, 24.01.2024, 7 Ob 151/23s
- OLG Wien, 4 R 170/22g
- LG Wiener Neustadt, 20 Cg 70/21m
- WOBL-Slg 2025/6
- § 3 Abs 4 MaklerG
- Miet- und Wohnrecht
- § 1009 ABGB