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Auftragsrechtlicher Herausgabeanspruch eines Maklers, der mit Anbotslegung beauftragt wurde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1755 Wörter, Seiten 33-35

30,00 €

inkl MwSt

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Wurde ein Makler nach Vermittlung einer Immobilie zusätzlich mit einer Anbotslegung beauftragt, führt eine auftragsrechtliche Pflichtverletzung des Maklers unmittelbar zur Anwendung des auftragsrechtlichen Herausgabeanspruchs nach § 1009 ABGB.

Dem steht der argumentierte abschließende Regelungscharakter der Bestimmungen des § 3 Abs 4 und § 5 Abs 2 MaklerG bereits deshalb nicht entgegen, weil sich der Anspruch aus dem Auftragsverhältnis ableitet.

  • § 5 Abs 2 MaklerG
  • OGH, 24.01.2024, 7 Ob 151/23s
  • OLG Wien, 4 R 170/22g
  • LG Wiener Neustadt, 20 Cg 70/21m
  • WOBL-Slg 2025/6
  • § 3 Abs 4 MaklerG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1009 ABGB

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