Auftragsweitergabe, Dienstleistungsfreiheit und Gewerberecht
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 32
- Rechtsprechung, 2614 Wörter
- Seiten 658 -660
- https://doi.org/10.33196/wbl201811065801
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Auf wessen Rechnung und Gefahr eine Tätigkeit im Sinn des § 1 Abs 3 GewO 1994 ausgeübt wird, ist nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente und nicht alleine nach den äußeren rechtlichen Formen zu beurteilen. Eine Gewerbeausübung kann auch jener Person hinsichtlich des Merkmals der Selbständigkeit zugerechnet werden, die zumindest Anteil am kaufmännischen Risiko hat, und die Tätigkeit somit zumindest auch auf Rechnung und Gefahr dieser Person erfolgt. Dabei kommt der Ausstellung von Rechnungen im eigenen Namen erhebliches Gewicht zu.
Der für das Vorliegen einer Dienstleistung maßgebliche vorübergehende Charakter ist unter Berücksichtigung der Dauer der Leistung, ihrer Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr oder Kontinuität zu beurteilen. Wenn in stabiler und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird, in dem sich der Betreffende von einem Berufsdomizil aus an die Angehörigen dieses Staates wendet, fällt er unter die Vorschriften für das Niederlassungsrecht und nicht unter diejenigen für Dienstleistungen.
- § 1 Abs 3 GewO
- VwGH, 16.05.2018, Ra 2017/04/0087
- WBl-Slg 2018/208
- § 373a GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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