


Auftragswert; Schwellenwert; Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Pflicht zur Transparenz; Änderung; technische Spezifikation; Ablehnung; Angebot
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 112 Wörter, Seiten 282-283
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Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Pflicht zur Transparenz ist es dem öffentlichen Auftraggeber untersagt, ein den Anforderungen der Ausschreibung genügendes Angebot unter Berufung auf Gründe abzulehnen, die nicht in der Ausschreibung vorgesehen sind.
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- EuGH, 16.04.2015, C-278/14
- Art 23 Abs 8 RL 2004/18/EG
- Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
- technische Spezifikation
- Auftragswert
- Pflicht zur Transparenz
- Änderung
- BBL-Slg 2015/265
- Ablehnung
- Baurecht
- Angebot
- Schwellenwert
Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Pflicht zur Transparenz ist es dem öffentlichen Auftraggeber untersagt, ein den Anforderungen der Ausschreibung genügendes Angebot unter Berufung auf Gründe abzulehnen, die nicht in der Ausschreibung vorgesehen sind.
- EuGH, 16.04.2015, C-278/14
- Art 23 Abs 8 RL 2004/18/EG
- Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
- technische Spezifikation
- Auftragswert
- Pflicht zur Transparenz
- Änderung
- BBL-Slg 2015/265
- Ablehnung
- Baurecht
- Angebot
- Schwellenwert