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Fidler, Philipp

Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung

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Der Mieter, dessen Bestandobjekt im Laufe der Zeit den bedungenen Gebrauch nicht mehr gewährt, hat oftmals ein Interesse, den Mangel von einem Dritten auf Rechnung des Vermieters beheben zu lassen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung ersatzfähig sind. Besonderes Augenmerk wird auf den Aufwandersatzanspruch nach § 1097 Satz 2 ABGB und das Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht gelegt. Zudem ist zu prüfen, ob ein schadenersatzrechtlicher Anspruch des Mieters auf das notwendige Deckungskapital besteht.

  • Fidler, Philipp
  • Mangelbeseitigung
  • § 918 ABGB
  • Erhaltung
  • Nacherfüllung
  • § 1096 ABGB
  • Gewährleistungsrecht
  • Drittschaden
  • Äquivalenzinteresse.
  • § 3 MRG
  • WOBL 2013, 307
  • Primat der Nacherfüllung
  • Leistungsstörungsrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Vorschusspflicht
  • § 1168 ABGB
  • § 933a ABGB
  • Aufwandersatz
  • § 932 ABGB
  • § 1042 ABGB
  • Petitorischer Schutz des Mieters
  • Schlechterfüllung
  • § 1097 ABGB

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