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Hilber, Klaus

Aufwendungen für Sprechtraining und Einzelcoaching weisen eine Nähe zu Aufwendungen privater Lebensführung auf

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In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahelegen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten Veranlassung.

  • Hilber, Klaus
  • § 16 Abs 1 Z 10 EStG
  • Steuerrecht
  • BFG, 10.11.2021, RV/7106055/2019
  • § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
  • AFS 2022, 53

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