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Renner, Bernhard

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung

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Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten (hier: Beratungskosten) stellen auch bei einer fehlgeschlagenen Gründung der GmbH Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen dar.

  • Renner, Bernhard
  • Werbungskosten
  • § 16 Abs 1 EStG
  • Betriebsausgaben
  • Gesellschaftsrecht
  • Gründungskosten
  • GES 2017, 114
  • § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG
  • BFG, 20.01.2017, RV/1100475/2016 (ordentliche Revision zulässig)

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