„Aus Gründen der Integration“
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2020
- thema: Lager, 3567 Wörter
- Seiten 119 -127
- https://doi.org/10.33196/juridikum202001011901
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Subsidiär schutzberechtigte Personen erhalten in Niederösterreich bereits seit einigen Jahren ausschließlich Leistungen der Grundversorgung und nicht mehr der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Im Frühling 2019 wurde bekannt, dass die zuständige Koordinationsstelle für Ausländerfragen des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung – begründet mit der Förderung der Integration – Personen zur privaten Unterkunftnahme auffordert. Andernfalls würden die Leistungen der Grundversorgung zur Gänze eingestellt. Der Artikel prüft diese Vollzugspraxis auf ihre Vereinbarkeit mit der niederösterreichischen Gesetzeslage, dem Unions- und dem Verfassungsrecht. Zunächst werden die unionsrechtlichen Vorgaben zur Existenzsicherung asylwerbender bzw international schutzberechtigter Personen beleuchtet. In einem nächsten Schritt wird anhand des innerstaatlichen Verfassungsrechts dargelegt, weshalb ein Entzug von Leistungen der Grundversorgung mit diesem in Widerspruch steht.
- Paulweber, Susanna
- § 1 NÖ GVG
- NÖ MSG
- StatusRL
- AufnahmeRL
- Art I BVG gegen rassische Diskriminierung
- § 7 NÖ GVG
- Art 3 EMRK
- subsidiär Schutzberechtigte
- Menschenwürde
- Art 1 GRC
- Existenzsicherung
- Art 6 Grundversorgungsvereinbarung
- § 3 AsylG
- Grundversorgung
- § 5 NÖ GVG
- § 17 NÖ GVG
- Art 2 EMRK
- § 8 AsylG
- Asylsuchende
- JURIDIKUM 2020, 119
- Rechtsphilosophie und Politik
- Art 4 GRC
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