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Ausgang – besondere Gefährlichkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 6
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
629 Wörter, Seiten 366-366

20,00 €

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Unter besonderer Gefährlichkeit gegen die in § 99 Absatz 1 (§ 99a Absatz 1) StVG genannten Rechtsgüter ist die Wahrscheinlichkeit der Begehung nicht bloß leichter Straftaten gegen diese zu verstehen. Die Wahrscheinlichkeit einer einzigen entsprechenden strafbaren Handlung genügt. Der Maßstab für die Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung ist bei einem bereits Verurteilten weniger streng zu beurteilen als in den Fällen des § 173 Absatz 2 Z 3 StPO, weil im Vollzugsverfahren die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt.

  • JST-Slg 2019/47
  • § 99 StVG
  • § 99a StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Graz, 24.04.2019, 25 Bl 40/19s

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