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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 2964 Wörter
- Seiten 712-715
- https://doi.org/10.33196/wbl201812071201
30,00 €
inkl MwStDer Umfang des durch die Auskunftspflichtgesetze eingeräumten subjektiven Rechts auf Auskunft ist aufgrund des Art 10 EMRK verfassungskonform auszulegen. Das gilt ebenso für die Reichweite der dieses Recht gegebenenfalls einschränkenden Bestimmungen. Daher ist im Hinblick auf die Frage, ob gesetzliche Verschwiegenheitspflichten der begehrten Auskunftserteilung entgegenstehen, eine Abwägung unter Berücksichtigung des Art 10 EMRK vorzunehmen.
Im Bewusstsein der Zwecklosigkeit seines Begehrens, und damit mutwillig, handelt ein Auskunftswerber dann, wenn er mit den Mitteln der Auskunftspflicht ausschließlich Zwecke – mögen sie auch durchaus von der Rechtsordnung anerkannt oder gewollt sein – verfolgt, deren Schutz die Auskunftspflicht nicht dient.
- WBl-Slg 2018/227
- Art 10 EMRK
- Art 20 Abs 4 B-VG
- § 1 Wiener Auskunftspflichtgesetz
- VwGH, 29.05.2018, Ra 2017/03/0083
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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