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Auskunftspflichtverletzung und unterlassene Überprüfungspflichten der Baubehörde
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 92 Wörter
- Seiten 166-166
- https://doi.org/10.33196/bbl201604016601
20,00 €
inkl MwStEine Bestimmung der Bauordnung, die bei einem Antrag auf Baubewilligung ausdrücklich eine Überprüfung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmungsart des Baugrundstücks sowie des Bebauungsplans vorsieht, dient dazu, vor Erteilung der Baubewilligung abschließend festzustellen, ob das beantragte Bauvorhaben durchgeführt werden kann. Eine Unterlassung dieser Verpflichtung durch die Baubehörde, welche eine Baubewilligung und Bauplatzerklärung erteilte, diese später aber wegen Unvereinbarkeit mit dem Flächenwidmungsplan wieder aufhob, führt zur Haftung für die vom Bauwerber getroffenen wirtschaftlichen Dispositionen in Hinblick auf ein Bauvorhaben, welches letztlich mangels der Voraussetzungen nicht durchgeführt werden konnte.
- Auskunftspflichtverletzung und unterlassene Überprüfungspflichten der Baubehörde
- § 3 nö AuskG
- § 20 oö BauO
- BBL-Slg 2016/167
- OGH, 31.03.2016, 1 Ob 247/15b
- Baurecht
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