


Auskunftsrechte der Nachbarn
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 81 Wörter, Seiten 231-231
20,00 €
inkl MwSt




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Im Fall, dass Nachbarn im Baubewilligungsverfahren Parteistellung und damit verbunden ein Recht auf Akteneinsicht zukommt, ist der in § 2 oö ADIG normierte Anspruch auf Auskunftserteilung als subsidiär zu qualifizieren. § 3 Abs 2 lit c oö ADIG normiert, dass die Auskunft von der Behörde verweigert werden kann, wenn dem Auskunftswerber die gewünschten Informationen anders unmittelbar zugänglich sind.
-
- § 3 oö ADIG
- BBL-Slg 2019/205
- Auskunftsrechte der Nachbarn
- § 31 oö BauO
- § 2 oö ADIG
- § 17 AVG
- Baurecht
- LVwG Oö, 12.08.2019, LVwG-250159/2/Gf/RoK
Im Fall, dass Nachbarn im Baubewilligungsverfahren Parteistellung und damit verbunden ein Recht auf Akteneinsicht zukommt, ist der in § 2 oö ADIG normierte Anspruch auf Auskunftserteilung als subsidiär zu qualifizieren. § 3 Abs 2 lit c oö ADIG normiert, dass die Auskunft von der Behörde verweigert werden kann, wenn dem Auskunftswerber die gewünschten Informationen anders unmittelbar zugänglich sind.
- § 3 oö ADIG
- BBL-Slg 2019/205
- Auskunftsrechte der Nachbarn
- § 31 oö BauO
- § 2 oö ADIG
- § 17 AVG
- Baurecht
- LVwG Oö, 12.08.2019, LVwG-250159/2/Gf/RoK