Ausländergrunderwerb – Zur Genehmigungsfreiheit des Erwerbs von Objekten, an denen WE begründet werden kann, durch eine Eigentümerpartnerschaft mit österreichischem „Partner“ nach § 3 Z 1 WrAuslGEG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 29
- Rechtsprechung, 1642 Wörter
- Seiten 380 -381
- https://doi.org/10.33196/wobl201610038001
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Die Bestimmungen des § 1 WrAuslGEG finden allerdings keine Anwendung auf Rechtsgeschäfte, bei denen Ehegatten oder eingetragene Partner als gemeinsame Erwerber auftreten und einer der beiden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, sowie auf den Erwerb von Objekten, an denen WE begründet werden kann, durch eine Eigentümerpartnerschaft (§ 13 WEG) und ein Partner der Eigentümerpartnerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (§ 3 Z 1 WrAuslGEG).
Um den zweiten Ausnahmetatbestand des § 3 Z 1 WrAuslGEG in Anspruch nehmen zu können, muss der Grundbuchsantrag nicht nur auf die Begründung von Miteigentum, sondern auf die Eintragung von WE gerichtet sein. Eine Auslegung dieses Ausnahmetatbestands durch Ausdehnung der Genehmigungsfreiheit auch auf den Erwerb von schlichtem Miteigentum, wenn dieser der Vorbereitung der Begründung von WE dient, also auf den Erwerb von Miteigentum auch für den Fall, dass nicht gleichzeitig das (beabsichtigte und schuldrechtlich vereinbarte) WE begründet wird, würde die Umgehung des Ausländergrundverkehrsrechts ermöglichen und ist daher abzulehnen.
- Bittner, Ludwig
- WOBL-Slg 2016/115
- OGH, 18.05.2016, 5 Ob 232/15a
- BG Floridsdorf, TZ 1978/2015
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 46 R 211/15t
- § 3 Z 1 WrAuslGEG
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