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Heft 10, Oktober 2020, Band 33
Auslegung einer Befristungsklausel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 7780 Wörter
- Seiten 331-339
- https://doi.org/10.33196/wobl202010033101
30,00 €
inkl MwStOb zwischen den Vertragsteilen eines Bestandvertrags ein unbedingter Endtermin bestimmt vereinbart wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln. Wesentlich ist, dass dem Mieter noch vor der vertraglichen Bindung eindringlich vor Augen geführt werden soll, dass er sich auf einen Zeitmietvertrag einlässt. Kann sich der Mieter darauf einstellen bzw muss er davon ausgehen, dass das Mietverhältnis ohne sein weiteres Zutun zu einem bestimmten Zeitpunkt enden wird, ist der Endtermin ausreichend bestimmt. Für die Wirksamkeit der vereinbarten Befristung unschädlich ist einerseits die dem Mieter eingeräumte Verlängerungsoption, andererseits auch die Einräumung eines Vormietrechts.
- Vonkilch, Andreas
- BG Mödling, 18 C 62/16y
- § 864a ABGB
- § 1 MRG
- OGH, 15.10.2019, 10 Ob 88/18s
- § 6 KSchG
- WOBL-Slg 2020/103
- LGZ Wiener Neustadt, 19 R 18/18k
- Miet- und Wohnrecht
- § 29 MRG
- § 879 Abs 3 ABGB