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Auslegung eines Kollektivvertrages

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Die DO.B ist ein Kollektivvertrag, dessen normativer Teil nach den §§ 6, 7 ABGB auszulegen ist. Eine systematische Interpretation ergibt, dass ein Sonderurlaub unter Verzicht auf die Bezüge, der dem Arbeitnehmer zur Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses zu einem anderen Arbeitgeber gewährt wird, nicht als Vordienstzeit für die Einstufung in das Gehaltsschema anzurechnen ist.

Diese Regelung des KollV verstößt auch nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.

  • § 879 ABGB
  • OGH, 15.12.2021, 9 ObA 140/21k
  • WBl-Slg 2022/62
  • § 6 ABGB
  • OLG Graz, 28.09.2021, 6 Ra 51/21y-12
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 12 a Abs 3 Z 4 DO.B für Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern
  • LG Graz, 30.06.2021, 32 Cga 42/21a-8
  • § 2 Abs 2 ArbVG

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