


Auslegung eines Kollektivvertrages
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 750 Wörter, Seiten 296-297
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Bei der Auslegung von Kollektivverträgen ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien des Kollektivvertrages unsachliche Differenzierungen vermeiden wollten. Deshalb kann nicht angenommen werden, dass ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall schlechter gestellt sein sollte als nach einem Freizeitunfall.
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- LG Linz, 24.05.2023, 11 Cgs 24/23v-6
- Art XIII Pkt 6 KollV Arbeiter/Güterbeförderungsgewerbe
- § 7 ABGB
- § 6 ABGB
- OGH, 11.01.2024, 8 ObS 6/23z
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Linz, 23.10.2023, 11 Rs 65/23t-11.3
- WBl-Slg 2024/75
Bei der Auslegung von Kollektivverträgen ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Parteien des Kollektivvertrages unsachliche Differenzierungen vermeiden wollten. Deshalb kann nicht angenommen werden, dass ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall schlechter gestellt sein sollte als nach einem Freizeitunfall.
- LG Linz, 24.05.2023, 11 Cgs 24/23v-6
- Art XIII Pkt 6 KollV Arbeiter/Güterbeförderungsgewerbe
- § 7 ABGB
- § 6 ABGB
- OGH, 11.01.2024, 8 ObS 6/23z
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Linz, 23.10.2023, 11 Rs 65/23t-11.3
- WBl-Slg 2024/75