


Auslegung eines Umlaufbeschlusses der Eigentümergemeinschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1354 Wörter, Seiten 198-200
30,00 €
inkl MwSt




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Die Auslegung, wonach ein Umlaufbeschlusses, der vorsieht, dass die Hausverwaltung Angebote für die Sanierung der Fenster im Keller und im Stiegenhaus in der Farbe „wie Bestand“ laut einem näher bezeichneten Anbot, das 8.907 € netto als Preis auswies, einholen sollte, nicht darauf abzielt, bereits ein konkretes Angebot zu beschließen oder umzusetzen, sondern nur die Zustimmung zur Sanierung durch Austausch im Grundsätzlichen betraf, wobei weitere Angebote eingeholt werden sollten, ist im Einzelfall nicht zu beanstanden.
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- § 29 Abs 2 Z 2 WEG
- OGH, 21.05.2024, 5 Ob 59/24y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Innsbruck, 5 R 165/23k
- WOBL-Slg 2025/52
- § 24 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- § 24 Abs 6 WEG
- § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002
Die Auslegung, wonach ein Umlaufbeschlusses, der vorsieht, dass die Hausverwaltung Angebote für die Sanierung der Fenster im Keller und im Stiegenhaus in der Farbe „wie Bestand“ laut einem näher bezeichneten Anbot, das 8.907 € netto als Preis auswies, einholen sollte, nicht darauf abzielt, bereits ein konkretes Angebot zu beschließen oder umzusetzen, sondern nur die Zustimmung zur Sanierung durch Austausch im Grundsätzlichen betraf, wobei weitere Angebote eingeholt werden sollten, ist im Einzelfall nicht zu beanstanden.
- § 29 Abs 2 Z 2 WEG
- OGH, 21.05.2024, 5 Ob 59/24y, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Innsbruck, 5 R 165/23k
- WOBL-Slg 2025/52
- § 24 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- § 24 Abs 6 WEG
- § 20 Abs 4 Satz 2 WEG 2002