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Auslegung von gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten

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Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte zählen zu den korporativen Regeln einer Satzung und sind objektiv nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang zu interpretieren.

  • GES 2013, 74
  • § 914 ABGB
  • Gesellschaftsrecht
  • § 3 GmbHG
  • OGH, 19.12.2012, 6 Ob 233/12a
  • § 1072 ABGB

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