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Auslegung von Konkurrenzklauseln; Zulässigkeit der Stimmrechtsspaltung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 39
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1654 Wörter, Seiten 50-52

30,00 €

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Konkurrenzklauseln sind mangels besonderer Interpretationsregeln nach den Bestimmungen der §§ 914 ff ABGB auszulegen.

Das Stimmrecht kann für einen Geschäftsanteil grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden. Ein ungeteilter Geschäftsanteil gewährt daher in der Regel ein ungeteiltes und unteilbares Stimmrecht. Ob im Fall einer bloß treuhändigen Innehabung eines Teils eines Geschäftsanteils eine gespaltene Stimmrechtsausübung zulässig ist, wird vom OGH weiterhin offengelassen.

  • OGH, 26.04.2024, 6 Ob 109/23g
  • OLG Wien, 30.03.2023, 2 R 187/22t-59
  • WBl-Slg 2025/10
  • § 916 ABGB
  • § 915 ABGB
  • § 39 GmbHG
  • § 914 ABGB
  • § 75 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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