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Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes; kein Ermessen der Baubehörde

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Bei der Bestimmung des § 10 Abs 6 vlbg BauG handelt es sich um eine sog „unechte Kann-Bestimmung“.

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, muss die Baubehörde eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes gewähren.

  • § 10 Abs 6 vlbg BauG
  • Ausnahme von der Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
  • LVwG Vlbg, 24.10.2019, LVwG-318-71/2019-R17
  • BBL-Slg 2020/10
  • kein Ermessen der Baubehörde
  • Baurecht

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