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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 1868 Wörter
- Seiten 221-223
- https://doi.org/10.33196/wbl201404022101
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inkl MwStEine Überlassung von Arbeitskräften im Rahmen eines öffentlichen oder von öffentlichen Stellen geförderten spezifischen beruflichen Ausbildungs-, Eingliederungs- und Umschulungsprogramms liegt nur vor, wenn sie auf die Förderung der Beschäftigung des Arbeitssuchenden ausgerichtet ist. Es genügt nicht, wenn die Überlassung bloß dazu dient, dem Beschäftiger die Schaffung kostengünstiger Arbeitsplätze zu ermöglichen.
- WBl-Slg 2014/75
- LG Linz, 06.05.2013, 28 Cga 74/12k-12
- OLG Linz, 17.07.2013, 11 Ra 46/13h-17
- Art 1 Abs 3 RL 2008/104/EG des EP und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1 Abs 4 Z 1 AÜG
- OGH, 19.12.2013, 9 ObA 124/13w
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