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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ausreichender Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen durch Radfahrer
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 1723 Wörter
- Seiten 686-688
- https://doi.org/10.33196/zvg201607068601
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inkl MwSt§ 7 Abs 1 StVO normiert ausdrücklich, dass das Rechtsfahrgebot so zu verstehen ist, dass der Fahrer eines Fahrzeuges so weit rechts zu fahren hat, wie dies zumutbar und ohne eigene Gefährdung möglich ist. Um eine Selbstgefährdung zu vermeiden, muss es einem Radfahrer jedenfalls zugebilligt werden, einen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten, um die von unachtsam geöffneten Autotüren ausgehende Gefahr hintanzuhalten. Dies insbesondere deshalb, weil Fahrradfahrer im Vergleich zu Autofahrern diesbezüglich einer ungleich größeren körperlichen Selbstgefährdung ausgesetzt sind. Auch ist ins Kalkül zu ziehen, dass der Beschwerdeführer mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h unterwegs war und daher einerseits einen längeren Bremsweg und andererseits im Falle eines Unfalls mit erheblichen Verletzung zu rechnen gehabt hätte. Unter Bedachtnahme darauf, dass der Beschwerdeführer – wie er selbst ausführt – bereits mehrfach Opfer eines durch eine geöffnete Autotür verursachten Unfalls war, durfte er – zu Recht – besondere Vorsicht walten lassen.
- ZVG-Slg 2016/155
- VG Wien, 14.09.2016, VGW-031/022/7714/2016
- § 7 Abs 1 StVO
- Verwaltungsverfahrensrecht
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