


Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei Aufträgen zum Erlag einer Sicherheitsleistung verfassungswidrig
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1419 Wörter, Seiten 259-261
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Die von § 13 Abs 1 und 2 VwGVG abweichende Regelung des § 7m Abs 7 AVRAG, wonach der Beschwerde gegen den Auftrag zum Erlag einer Sicherheitsleistung (durch den Auftraggeber oder Beschäftiger) keine aufschiebende Wirkung zukommt, verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip.
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- § 13 Abs 1 VwGVG
- § 7m Abs 7 AVRAG
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/58
- § 13 Abs 2 VwGVG
- VfGH, 02.03.2018, G 260/2017
Die von § 13 Abs 1 und 2 VwGVG abweichende Regelung des § 7m Abs 7 AVRAG, wonach der Beschwerde gegen den Auftrag zum Erlag einer Sicherheitsleistung (durch den Auftraggeber oder Beschäftiger) keine aufschiebende Wirkung zukommt, verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip.
- § 13 Abs 1 VwGVG
- § 7m Abs 7 AVRAG
- Art 136 Abs 2 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/58
- § 13 Abs 2 VwGVG
- VfGH, 02.03.2018, G 260/2017