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Kos, Katharina/​Ruzicka, Isabella

Ausschlussgrund der schweren beruflichen Verfehlung: Näheres zum „betreffenden Ereignis“ iSd § 254 Abs 5 Z 2 BVergG 2018

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Auch ohne eine rechtskräftige behördliche bzw gerichtliche Entscheidung ist es möglich, dass eine schwere berufliche Verfehlung in geeigneter Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen werden kann.

Ein kriminalpolizeilicher Abschlussbericht gemäß § 100 Abs 2 Z 4 StPO, in dem Sachverhalt und Tatverdacht für eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über eine Anklage geklärt scheinen, kann einen geeigneten Nachweis einer schweren beruflichen Verfehlung darstellen.

Die Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes scheitert immer dann, wenn eine effektive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden aufgrund der Entschlagung der Aussage des betreffenden Unternehmers nicht stattgefunden hat.

Die durch die Erfüllung des Ausschlussgrundes einhergehende Vergabesperre ist in Verbindung mit dem Vorliegen des jeweils herangezogenen Ausschlussgrundes zu betrachten. Der entsprechende Ausschlusszeitraum beginnt somit erst in jenem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den jeweils in Betracht kommenden Ausschlussgrund geltend machen kann („betreffendes Ereignis“).

Der Zeitpunkt der schweren Verfehlung und der Zeitpunkt, an dem die Vergabesperre zu laufen beginnt („betreffendes Ereignis“), können, müssen aber nicht, zusammenfallen.

  • Kos, Katharina
  • Ruzicka, Isabella
  • Art 80 RL 2014/25/EU
  • Selbstreinigung
  • § 1 Abs 2 StPO
  • RPA 2024, 69
  • § 254 Abs 2 BVergG
  • § 167 BVergG
  • Ausschlussgrund
  • § 153 StGB
  • § 1 Abs 3 StPO
  • Ausschlussfrist
  • Art 57 RL 2014/24/EU
  • berufliche Zuverlässigkeit
  • § 249 Abs 3 BVergG
  • § 147 StGB
  • geeigneter Nachweis
  • VwGH, 14.11.2023, Ro 2020/04/0019, „Abschlussbericht des BAK“
  • Beginn des Fristenlaufs
  • § 249 Abs 2 Z 4 BVergG
  • § 249 Abs 1 BVergG
  • Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit
  • Vergaberecht
  • § 254 Abs 3 BVergG
  • Vergabesperre
  • § 254 Abs 5 BVergG
  • § 148 StGB
  • § 12 StGB
  • § 248 Abs 1 BVergG
  • betreffendes Ereignis
  • schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
  • Ermittlungsverfahren
  • § 146 StGB
  • § 68 Abs 1 Z 5 BVergG
  • § 100 StPO

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