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Steindl, Andreas

Ausschreibungspflicht oder -freiheit von Direktverrechnungsverträgen

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Bei Direktverrechnungsverträgen, die bloß die Abwicklung des dem Versicherten gegenüber dem Krankenversicherungsträger zustehenden Kostenersatzes regeln, handelt es nicht um einen den vergaberechtlichen Regelungen unterliegenden Vertrag über die entgeltliche Erbringung von Lieferungen oder Dienstleistungen.

Daher unterliegen Entscheidungen im Vorfeld eines solchen Vertragsabschlusses nicht den vergaberechtlichen Regelungen.

  • Steindl, Andreas
  • § 6 BVergG
  • BVwG, 11.10.2016, W134 2134342-2/16E, „Direktverrechnungsvertrag“
  • Direktverrechnungsvertrag
  • § 5 BVergG
  • Vergaberecht
  • RPA 2017, 36

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