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Außerkrafttreten des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans; Begriff „Nichtrealisierung eines Projektes”

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Solange die - aus den äußeren Gegebenheiten zu erschließende, nachhaltig und zügig verfolgte - subjektive Bauabsicht gegeben ist, liegt der gesetzlich vorzubeugende Fall der „Nichtrealisierung” nicht vor.

  • Begriff „Nichtrealisierung eines Projektes”
  • LVwG Wien, 19.12.2016, VGW-111/082/12227/2015/E
  • BBL-Slg 2017/56
  • Baurecht
  • § 4 Abs 4 wr BauO
  • Außerkrafttreten des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans

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