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Austritt wegen Gesundheitsgefährdung

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Ein Arbeitnehmer, der wegen Dienstunfähigkeit oder Gefährdung seiner Gesundheit durch die zu verrichtende Tätigkeit vorzeitig austreten will, muss dem Arbeitgeber vor Ausübung seines Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam machen, damit dieser seiner Verpflichtung, ihm einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen, nachkommen kann. Diese Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers besteht aber dann nicht, wenn nach den Umständen des Falles eine Verweisung auf einen anderen Arbeitsplatz überhaupt nicht in Betracht kommt.

  • OLG Linz, 19.01.2016, 11 Ra 91/15d-24
  • WBl-Slg 2016/132
  • OGH, 21.04.2016, 9 ObA 43/16p
  • § 26 Z 1 AngG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Linz, 16.10.2015, 8 Cga 6/15t-18

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