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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Ausübung des Bucheinsichtsrechts durch Vertreter
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Judikatur, 306 Wörter
- Seiten 21-21
- https://doi.org/10.33196/ges202201002101
9,80 €
inkl MwStEin Gesellschafter kann bei Ausübung des Bucheinsichtsrechts zur Verschwiegenheit verpflichtete sachverständige Dritte beiziehen (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
Ein Anspruch auf Ausübung des Bucheinsichtsrechts durch einen beliebigen sonstigen Bevollmächtigten besteht hingegen nicht.
- § 22 GmbHG
- Gesellschafter
- GmbH
- Gesellschaftsrecht
- OGH, 20.10.2021, 6 Ob 165/21i
- Bucheinsicht
- GES 2022, 21
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