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Hilber, Klaus

Ausübung des Wahlrechts für die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten und für eine Zehntelabsetzung

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Einem erstmals für das Veranlagungsjahr 2003 gestellten Begehren, die AfA von den fiktiven Anschaffungskosten anstatt vom Einheitswert zu berechnen und eine Zehntelabsetzung für eine Dachsanierung des Jahres 2001 vorzunehmen, kann nicht entsprochen werden. Der Bw hat beim gegebenen Sachverhalt durch das Nichteinreichen der ESt-Erklärung 2002 sein diesbezügliches Wahlrecht verwirkt.

  • Hilber, Klaus
  • UFS, 29.04.2013, RV/0320-K/11
  • § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG
  • Steuerrecht
  • § 28 Abs 2 EStG
  • AFS 2013, 227

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