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wohnrechtliche blätter

Heft 6, Juni 2018, Band 31

Ausübung eines verbücherten Wiederkaufsrechts an einer Liegenschaft bei nachrangig einverleibtem Pfandrecht

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Durch die Ausübung des verbücherten Wiederkaufsrechts mittels einseitiger Erklärung des Wiederkaufsberechtigten kommt der bereits im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande. Der erste Kaufvertrag verliert dadurch nicht seine Wirksamkeit, er bleibt Rechtsgrundlage des Wiederkaufsrechts. Die Rechtsstellung des Wiederkaufsverpflichteten ist nicht der eines auflösend bedingten oder zeitlich beschränkten Eigentümers gleichzuhalten. Die Anwendbarkeit des § 468 ABGB auf Belastungen, die nach Verbücherung des Wiederkaufsrechts erfolgten, scheidet aus. Ein Wiederkaufsrecht beinhaltet weder ein Belastungs- noch ein Veräußerungsverbot, daher können Belastungen (zB ein Pfandrecht), die nach Einverleibung des Wiederkaufsrechts einverleibt werden, bei der Ausübung des Wiederkaufsrechts nicht etwa nach § 136 Abs 1 GBG gelöscht werden.

  • OGH, 23.05.2017, 5 Ob 58/17s, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • BG Gänserndorf, TZ 984/2016
  • Miet- und Wohnrecht
  • Korneuburg, 22 R 175/16i
  • § 1070 ABGB
  • § 1068 ABGB
  • § 136 GBG
  • § 468 ABGB
  • WOBL-Slg 2018/71

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